FAQ - Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten | Legasthenie
Nachteilsausgleich
Schulischer Nachteilsausgleich für Kinder und Jugendliche mit Rechenstörungen.
Ist das Lernen durch gravierende kognitive Lernschwierigkeiten beeinträchtigt, dann werden mit Dauer dieser Lernschwierigkeiten auch die psychischen (emotional-motivationalen) Lernvoraussetzungen ungünstig. Das Selbstkonzept der schulischen Fähigkeiten und das Lernverhalten des Kindes (Jugendlichen) werden defizitär und psychische Probleme entwickeln sich.
Nachteilsausgleich. Eine Rechenstörung ist eine Behinderung im Sinne des Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 GG (Grundgesetz). Bei einer fachärztlich und/oder fachpsychologisch diagnostizierten Rechenstörung muss der besondere individuelle Nachteil aufgrund der Behinderung analog der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (22.11.2023) ausgeglichen werden (Diskriminierungsverbot). Der individuelle Nachteilsausgleich und schulische Maßnahmen gemäß dem individuellen Störungsprofil und Lern-Wirkungsgefüge des Betroffenen dienen auch dazu, die psychische Belastung infolge der schulischen Misserfolge aufgrund der kognitiven Behinderung zu vermeiden.
Ein Nachteilsausgleich bei allgemeinen Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeiten) für Kinder und Jugendliche mit Rechenstörungen ist hilfreich, selten aber kann für die Schülerin / den Schüler mit einer Rechenstörung ein individueller störungsadäquater Nachteilsausgleich gefunden werden. Solange eine Rechenstörung besteht, ist ermutigend nur die "Individuelle Lernstandüberprüfung mit individueller Bezugsnorm."
Eine Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsbewertung ist bei Rechenstörung (ICD-10 F81.2) auf Beschluss der Klassenkonferenz möglich; beispielsweise können mündliche Leistungen stärker gewichtet werden und curriculare Rechenfertigkeiten (Mathematikleistungen) in Klassenarbeiten nicht gewertet werden.
Nach der ICD-10 dürfen zur Diagnose einer Rechenstörung (F81.2) die defizitären Rechenfertigkeiten nicht aus einem Mangel an entsprechender Lernerfahrung herrühren. Damit die Schülerin / der Schüler in den "Vorteil" eines Nachteilsausgleichs kommt, ist die leitliniengetreuen Diagnostik und psychologisch-lerntherapeutische Behandlung dieser Lernentwicklungsstörung (Behinderung) eine Bedingung.