FAQ - Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten | Legasthenie

Definition
Was sind Rechenschwierigkeiten, Rechenschwäche, Rechenstörung (Dyskalkulie)?

Definition. Rechenschwierigkeiten (Rechenschwäche) und Rechenstörungen (Dyskalkulie) unterscheiden sich in ihrem Schweregrad und in ihren Ursachen. Sie unterscheiden sich in der erwartungswidrig schwachen Leistung, in ihren kognitiven Ursachen, emotional-motivationalen Lernvoraussetzungen und der psychischen Belastung des Kindes (Jugendlichen). Eine Rechenstörung (ICD-10 F81.2) ist analog der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (22.11.2023) eine kognitive Behinderung nach Artikel 3, Abs. 3, Satz 2 GG, die auf einer neurobiologischen Hirnfunktionsstörung beruht.

In der ICD-10 ist die Rechenstörung (F81.2) eine "Umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten"; sie beginnt in der Kindheit aufgrund einer Einschränkung oder Verzögerung in der Entwicklung von spezifischen kognitiven Funktionen. Die Rechenstörung entspricht in ihrem Schweregrad einem Entwicklungs- und Lernrückstand von mehreren Jahren. Dies bedeutet, dass ein aufbauendes Weiterlernen kaum möglich ist. Bei der Rechenstörung handelt es sich vorrangig besonders um eine umschriebene Beeinträchtigung der Grundrechenarten der Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division; weniger der höheren mathematischen Fertigkeiten.

Die gravierenden Rechenschwierigkeiten (Rechenstörung) treten aufgrund des Entwicklungs- und Lernrückstandes auf als Probleme des Aneignens und Durchdringens, des Behaltens und Vergessens, der Vernetzung und des Transfers von Wissensbeständen sowie als Schwierigkeiten in der Entwicklung von automatisierten Fertigkeiten.

Oftmals gehen diese Lern-Leistungsschwierigkeiten mit psychischer Belastung und psychosozialen Problemen einher. Diese beeinträchtigen betroffene Schülerinnen und Schüler im Unterricht und belasten die gesamte Familie.

Prävalenz (Häufigkeit). Von gravierenden Rechenschwierigkeiten sind mindestens 15 % der Schüler/innen betroffen. Bei 5-7,5 % der Kinder und Jugendlichen besteht eine Rechenstörung (ICD-10 F81.2).


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